Therapieablauf
Bei Aufnahme einer Psychotherapie verpflichte ich mich als Therapeutin und Sie sich als Klient/In zur verbindlichen Zusammenarbeit im Rahmen des von der Krankenkasse bewilligten und durch die neue Psychotherapie-Richtlinie festgelegten Umfangs (12x 50 min Akutbehandlung bzw 24x 50 min Kurzzeittherapie oder 60x 50 min Langzeittherapie).
Eine Sitzung dauert 50 Minuten. Die jeweils auf's Neue für ca. 3 Sitzungen im Voraus vereinbarten Termine können in Tag und Uhrzeit variieren, werden aber gemeinsam unter Berücksichtigung Ihrer Arbeitszeiten/Kinderbetreuungszeiten/weiteren dringlichen Termine vereinbart und sind nach Vereinbarung verbindlich.
Meine Praxis ist, wie in der Regel alle Psychotherapiepraxen, eine sogenannte Bestellpraxis. Das bedeutet, dass im Fall einer kurzfristigen Verhinderung Ihrerseits die kurzfristige Einbestellung anderer Klienten meist nicht gelingt. Um die wirtschaftliche Sicherung meiner Praxis zu gewährleisten, müssen Absagen daher mindestens 24 Stunden vorher erfolgen (bei Montagsterminen Freitags bis 11.30 Uhr). Bei entsprechend kürzerer Absage, bzw. fehlender Absage wird ein Ausfallshonorar von 45€ in Rechnung gestellt.
Eine Absage sollte auch nur bei tatsächlicher Verhinderung erfolgen, um den therapeutischen Prozess nicht zu beeinträchtigen. Da Therapie manchmal auch schmerzhafte oder belastende Themen anschneidet, können Bedenken, Ängste oder auch widerwillige Gefühle nachvollziehbarer Weise auftreten.
In solch einem Fall möchte ich Ihnen Mut machen, dies jederzeit mit mir persönlich in Ihrer Sitzung anzusprechen.
In der Sprechstunde und den probatorischen Sitzungen zu Anfang einer Behandlung geht es zunächst um die Ermittlung Ihres therapeutischen Auftrags und der Klärung einer Indikation für Psychotherapie. In dieser Zeit haben auch Sie die Möglichkeit, sich einen Eindruck meiner Arbeitsweise zu verschaffen.
Bei Vorliegen einer behandlungsbedürftigen Problematik und gegenseitiger Zustimmung für die weitere Zusammenarbeit, beantragen Sie bei Ihrer Kasse die Genehmigung für Psychotherapie.
Die hierfür erforderlichen Formulare werden im Rahmen dieser Eingangsphase ausgefüllt. Für eine Langzeittherapie ertelle ich außerdem einen Bericht für einen Gutachter Ihrer Kasse.
Für einen Antrag auf Psychotherpie bedarf es außerdem einer kurzen Stellungnahme Ihres Arztes, dass es keine gesundheitlichen Gegenanzeigen für Psychotherapie gibt.
Die eigentlichen therapeutischen Sitzungen sind in der Regel gegliedert in die Besprechung der Tagesordnung für die aktuelle Sitzung sowie (im Verlauf) der Besprechung der von Ihnen ggf. zwischen den Sitzungen durchgeführten Übungen. Im Anschluss geht es jeweils um ein aktuelles Anliegen Ihrerseits bzw. ein durch mich angebotenes Thema. Am Ende steht eine kurze Zusammenfassung der Sitzung sowie ggf. die Erläuterung von Übungen für die Zeit zwischen den Sitzungen.
Zu Anfang der Behandlung wird die gegebene Problematik benannt und ein Erklärungsmodell erarbeitet. Dies wird im Verlauf fortwährend ergänzt.
Danach richtet sich das therapeutische Vorgehen nach der vorliegenden Problematik.
Gegen Ende der Therapie werden neue erlernte Strategien vertieft und etwaige zukünftige Schwierigkeiten beleuchtet um Rückfälle vorzubeugen.
Trotz dieser stützenden, hilfreichen, klaren Struktur gestaltet sich jedes therapeutische Arbeitsbündnis natürlich auch individuell und ein Stück weit spontan in der jeweiligen Interaktion.
Ich bin in meinem therapeutischen Beziehungsangebot aber auch stets den Vorgaben aus der Psychotherapie - Richtlinie sowie der Psychotherapie - Vereinbarung verpflichtet.